Präambel:

Die nach­fol­gen­den AGB gel­ten für alle Ver­trä­ge über Seminare/Kurse, die ein Teil­neh­mer mit dem Anbie­ter über des­sen Web­site abschließt. Es han­delt sich um Semi­na­re des Anbie­ters als Ver­an­stal­ter oder um Semi­na­re eines Dritt­ver­an­stal­ters. Wer Ver­an­stal­ter des Semi­nars ist (Anbie­ter oder Dritt­ver­an­stal­ter), ist in dem Bestell­vor­gang ange­ge­ben. Ver­trags­part­ner des Teil­neh­mers ist aus­schließ­lich der Anbie­ter. Der Teil­neh­mer bestä­tigt mit sei­ner Anmel­dung zu einem Semi­nar oder einem Kurs, dass er von dem Inhalt der AGB, die der Anbie­ter auf sei­ner Web­site im Inter­net ver­öf­fent­licht, Kennt­nis genom­men hat. 

 1. Zustandekommen des Vertrags

a) Die auf der Web­site beschrie­be­nen Semi­na­re stel­len kein Ver­trags­an­ge­bot dar, son­dern die­nen ledig­lich zur Abga­be eines ver­bind­li­chen Ange­bots durch den Teil­neh­mer. Der Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet, sein Ange­bot gegen­über dem Anbie­ter schrift­lich per Mail abzu­ge­ben. Der Anbie­ter nimmt das Ange­bot des Teil­neh­mers durch eine elek­tro­nisch über­mit­tel­te Teil­nah­me­be­stä­ti­gung an. Nimmt der Anbie­ter das Ange­bot des Teil­neh­mers nicht inner­halb von fünf Werk­ta­gen nach Zugang der Mail an, gilt dies als Ableh­nung des Ange­bots. Der Teil­neh­mer ist an sein Ange­bot nicht mehr gebun­den. Die Anzahl der Teilnehmer/Platzvergabe pro Ver­an­stal­tung ist begrenzt. Die Fest­le­gung der Teil­neh­mer­zahl obliegt dem Ver­an­stal­ter. Es gilt die Rei­hen­fol­ge der Anmel­dun­gen gegen­über dem Anbieter.

b) Die gesam­te Ver­trags­ab­wick­lung (Ange­bot, Annah­me, Rech­nungs­stel­lung etc.)finden in aller Regel per Mail statt. Der Teil­neh­mer hat sicher­zu­stel­len, dass die von ihm für die Abwick­lung des Ver­tra­ges ange­ge­be­ne Mail­adres­se kor­rekt ist und die an die­se Adres­se gesand­ten Mails des Anbie­ters zuge­stellt und nicht als Spam-Mails abge­lehnt werden.

Die Kurs-/Se­mi­nar­ge­büh­ren sind unver­züg­lich  nach Erhalt der Rech­nung des Anbie­ters, spä­tes­tens aber 14 Tage vor dem Ter­min des gebuch­ten Kurses/Seminars, auf das  Kon­to des Anbie­ters zu über­wei­sen oder per Bar­zah­lung zu ent­rich­ten. Soll­te die Zah­lung nicht inner­halb der genann­ten Frist bei dem Anbie­ter ein­ge­gan­gen sein, ist er berech­tigt, den Platz unan­ge­kün­digt neu zu vergeben.

Der Teil­neh­mer kann bis zu einer Frist von 10  Werk­ta­gen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn gebüh­ren­frei absa­gen. Die Absa­ge muss zwin­gend schrift­lich erfol­gen. Sagt der Teil­neh­mer spä­ter als 10 Werk­ta­ge ab, fällt eine Stor­no­ge­bühr in Höhe von 100 % der  Semi­nar-/Kurs­ge­bühr an. Der Anbie­ter ist in die­sem Fall nicht ver­pflich­tet nach­zu­wei­sen, dass ihm eine gerin­ge­rer Scha­den als 100 % der Semi­nar-/Kurs­ge­büh­ren ent­stan­den ist.

2. Haftung

a) Die Teil­nah­me an allen Semi­na­ren, Ver­an­stal­tun­gen und Kur­sen erfolgt auf eige­ne Gefahr. Bei sämt­li­chen Ver­an­stal­tun­gen mit Pra­xis­an­teil (eige­nes /zur Ver­fü­gung gestell­tes Pferd) sind geeig­ne­te, fes­te und geschlos­se­ne Schu­he und geeig­ne­te Klei­dung zu tra­gen. Der Anbie­ter wählt die von ihm ein­ge­setz­ten Pfer­de mit größt­mög­li­cher Sorg­falt aus. Trotz einer sorg­fäl­ti­gen Aus­wahl ist der Umgang mit einem Pferd wegen des­sen Natur mit Risi­ken behaf­tet. Der Teil­neh­mer sichert mit sei­ner Anmel­dung zu, dass ihm dies bekannt ist und er im Umgang mit Pfer­den über die erfor­der­li­che Erfah­rung ver­fügt. Rei­ten ist nur mit einem Reit­helm gestat­tet. Den Anwei­sun­gen der Kurs­lei­tung und des für sie täti­gen Per­so­nals ist Fol­ge zu leis­ten. Soll­te der Teil­neh­mer Anwei­sun­gen der Kurs­lei­tung nicht fol­gen, wird er von der Ver­an­stal­tung aus­ge­schlos­sen. Die Rück­erstat­tung der gezahl­ten Gebüh­ren ent­fällt. Glei­ches gilt, wenn der Teil­neh­mer nur unge­eig­ne­te Klei­dung trägt oder sich wei­gert, beim Rei­ten einen Helm zu tra­gen. Eine Teil­nah­me mit eige­nem Pferd ist nur gestat­tet, wenn dem Anbie­ter vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn eine gül­ti­ge Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung für das Pferd und ein aktu­el­ler Impf­nach­weis vor­ge­legt wer­den.   

b) Der Anbie­ter haf­tet dem Teil­neh­mer aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Auf­wen­dungs- und Scha­dens­er­satz. Die Haf­tung bei delikt­i­schen Ansprü­chen ist auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt, eine Haf­tung ent­fällt bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit. (beweis­last­um­kehr?). Ver­letzt der Anbie­ter grob fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Anbie­ter nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Teil­neh­mer regel­mä­ßig ver­trau­en darf. Dies gilt ins­be­son­de­re für die Aus­wahl der in den Ver­an­stal­tun­gen von dem Anbie­ter ein­ge­setz­ten Tiere.

3. Absage von Veranstaltungen

Der Anbie­ter ist berech­tigt, Semi­na­re, Kur­se oder Ver­an­stal­tun­gen aus wich­ti­gen  Grün­den abzu­sa­gen. Wich­ti­ge Grün­de sind etwa höhe­re Gewalt, Erkran­kung der Refe­ren­ten oder zu gerin­ge Teil­neh­mer­zahl. Der Ver­an­stal­ter legt die Min­des­teil­neh­mer­zahl fest. Die­se ist dem Teil­neh­mer mit­zu­tei­len. Der Anbie­ter ist in die­sem Fall berech­tigt, dem Teil­neh­mer einen kurz­fris­ti­gen Ersatz­ter­min oder eine ande­re Ver­an­stal­tung anzu­bie­ten. Ein Anspruch auf Rück­erstat­tung der Semi­nar- Kurs­ge­büh­ren besteht nur dann, wenn inner­halb eines Jah­res ab dem Datum der aus­ge­fal­le­nen Ver­an­stal­tung kein Ersatz­ter­min oder eine ande­re Ver­an­stal­tung ange­bo­ten wer­den kann.        

4. Gerichtsstand 

Gerichts­stand für alle gericht­li­chen Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Anbie­ter und dem Teil­neh­mer ist das AG Mett­mann bzw. das LG Düsseldorf.